Expertenforum - U1- und U2-Pflicht Gesellschaftsgeschäftsführer

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  • 01
    U1- und U2-Pflicht Gesellschaftsgeschäftsführer

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    zwei Gesellschaftsgeschäftsführer einer GmbH, einer mit 34%-Anteile und der andere mit 33%-Anteile möchten sich jeweils ein Geschäftsführergehalt monatlich auszahlen lassen. Beide sind freiwillig gesetzlich versichert. Gilt hier U1- und U2-Pflicht?


    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


    Liebe Grüße

    Nina Penkert

  • 02
    RE: U1- und U2-Pflicht Gesellschaftsgeschäftsführer

    Hallo Frau Penkert,
     
    Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, werden weder am U1- noch am U2-Ausgleichsverfahren beteiligt.
    Insolvenzgeldumlagebeiträge sind für diesen Personenkreis ebenfalls nicht zu entrichten.
     
    Bei Fremdgeschäftsführern und bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft zu berücksichtigen. Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen.
    Insolvenzgeldumlagebeiträge sind ebenfalls zu zahlen.
     
    Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: U1- und U2-Pflicht Gesellschaftsgeschäftsführer

    Hallo Expertenteam,


    vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung!

    In diesem Zusammenhang würde ich gerne noch nachfragen, ob es hierzu auch eine konkrete gesetzliche Grundlage gibt. Für einen vollständigen Überblick wäre ein entsprechender Hinweis sehr hilfreich.


    Ich danke Ihnen im Voraus für eine kurze Rückmeldung und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen


    Nina Penkert

  • 04
    RE: U1- und U2-Pflicht Gesellschaftsgeschäftsführer

    Hallo Frau Penkert,
     
    die Grundlage unserer Antwort vom 19.05.2025 bezüglich der Umlagepflicht von Gesellschafter Geschäftsführen ergibt sich aus den grundsätzlichen Hinweisen zum „Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)“ vom 19. November 2019.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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