Guten Tag ,
wir haben eine Frage zum Thema U1 bei einer Firmenverschmelzung.
Zum 01.08.2025 werden zwei Firmen verschmolzen. Unternehmen A wird nun zu Unternehmen B. Unternehmen A gibt es nicht mehr. Unternehmen B bleibt bestehen.
Unternehmen A hatte bis 31.07.25 "180" Mitarbeiter. Unternehmen B hatte bis zum 31.07.25 "5" Mitarbeiter. Unternehmen A war nicht U1-umlagepflichtig. Unternehmen B war bis zum 31.07.25 U1-umlagepflichtig.
Da die Firmenverschmelzung auf das Unternehmen B erfolgt, das in der Vergangenheit U1-umlagepflichtig war, da dieses Unternehmen nur 5 Mitarbeiter hatte, stellt sich für uns nun die Frage, wie wir ab 01.08.2025 bei Unternehmen B mit der U1 vorgehen, da dieses Unternehmen nun aufgrund der Firmenverschmelzung 190 Mitarbeiter hat.
Können Sie uns mitteilen, wie wir nun bezüglich der U1- Umlagepflicht vorgehen müssen? Müssen wir nun aktuell (für 190 Mitarbeiter) am U1-Verfahren teilnehmen?
Oder wird dies durch die Firmenverschmelzung neu beurteilt?
Können Sie uns dies beantworten? Vielen Dank!
Freundliche Grüße