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  • 01
    U1 Umlagepflicht

    Guten Tag,

    wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresanfang so verringert, dass das Unternehmen sehr wahrscheinlich unter 30 Mitarbeiter das ganze laufende Jahr beschäftigen wird, ist zum Jahresanfang die Teilnahme am U1 Meldeverfahren möglich? Nach dem Umlagepflichtrechner zum abgelaufenen Jahr nahmen wir nicht am U1 Verfahren teil, weil das Unternehmen im maßgeblichen Zeitraum mehr als 30 Beschäftigte hatte. Ist evtl. auch eine freiwillige Teilnahme möglich? Was passiert, wenn das Unternehmen im Laufe des Jahres wieder mehr als 31 Beschäftigte haben sollte?

     

  • 02
    RE: U1 Umlagepflicht

     Guten Tag,
     
    § 3 Aufwendungsausgleichsgesetzt bestimmt, dass Umlagepflicht (U1) für die Arbeitgeber besteht, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.
    In diesem Sinne beschäftigt ein Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn er in dem letzten Kalenderjahr, das demjenigen, für das die Feststellung nach Satz 1 zu treffen ist, vorausgegangen ist, für einen Zeitraum von mindestens acht Kalendermonaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt hat. 
     
    Die Teilnahme an der Umlage 1 richtet sich daher immer nach den Beschäftigtenzahlen des Vorjahres. Unterjährige Veränderungen haben keinen Einfluss auf die Umlagepflicht.
     
    Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wurde im Jahr 2025 der Grenzwert von 30 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen überschritten. Dieser Umstand führt dazu, dass auch im Jahr 2026 keine Umlagepflicht besteht.
     
    Eine freiwillige Teilnahme ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
      
     

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