Guten Tag,
wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresanfang so verringert, dass das Unternehmen sehr wahrscheinlich unter 30 Mitarbeiter das ganze laufende Jahr beschäftigen wird, ist zum Jahresanfang die Teilnahme am U1 Meldeverfahren möglich? Nach dem Umlagepflichtrechner zum abgelaufenen Jahr nahmen wir nicht am U1 Verfahren teil, weil das Unternehmen im maßgeblichen Zeitraum mehr als 30 Beschäftigte hatte. Ist evtl. auch eine freiwillige Teilnahme möglich? Was passiert, wenn das Unternehmen im Laufe des Jahres wieder mehr als 31 Beschäftigte haben sollte?