Guten Tag,
aus unserer letzten Betriebsprüfung erhielten wir für eine gGmbH den Hinweis, dass für die Geschäftsführung dort keine U1-Umlage zu zahlen ist. Da ich auch die Abrechnung für einen eingetragenen Verein durchführe, wäre meine Frage, ob diese Regelung auch für Geschäftsführer eines e.V. gilt, oder ob diese die U1-Umlage zahlen müssen. Vielen Dank.