Expertenforum - U1-Pflicht Aktiengesellschaft mit mehreren Betrieben

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    U1-Pflicht Aktiengesellschaft mit mehreren Betrieben

    Wie wird die Umlagepflicht U1 bei einer AG mit mehreren Standorten (und Betriebsnummern) für einzelene Standorte ermittelt? Grundsätzlich jeder Standort für sich oder gibt es Abhängigkeiten unter denen zusammenzufassen ist und wenn ja welche?

  • 02
    RE: U1-Pflicht Aktiengesellschaft mit mehreren Betrieben

    Guten Tag,
     
    handelt es sich bei Unternehmen um die Rechtsform einer juristischen Person, ist jedes Unternehmen einzeln zu beurteilen.

    Eine Zusammenrechnung der Beschäftigten findet in diesen Fällen nicht statt.
    Dies gilt ebenfalls, wenn es sich um eine juristische Person gleicher Art handelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: U1-Pflicht Aktiengesellschaft mit mehreren Betrieben

    Vielen Dank, d.h. auch wenn es sich nur um z.B. ein Verkaufsbüro in einem anderen Bundesland handeln würde - ohne Geschäftsführer oder unternehmerische Leitung - wäre es separat zu betrachten.

  • 04
    RE: U1-Pflicht Aktiengesellschaft mit mehreren Betrieben

    Zur Klarstellung des Sachverhalts, das war möglicherweise irreführend ausgedrückt:

    Vorher eigenständige GmbH-Gesellschaften wurden in die AG integriert ohne eigenständige Rechtsform, die Mitarbeiter sind Mitarbeiter der AG. Lediglich der Standort der "Abteilung" ist in einem anderen Bundesland.

  • 05
    RE: U1-Pflicht Aktiengesellschaft mit mehreren Betrieben

    Guten Tag,
     
    solange es sich um eine eigenständige AG handelt, ist diese auch gesondert zu betrachten.
     
    Handelt es sich um eine Zweigstelle einer AG können diese gemeinsam beurteilt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.