Expertenforum - U1 Erstattung & Kurzarbeit

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  • 01
    U1 Erstattung & Kurzarbeit

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir sind U1-pflichtig und es besteht in unserem Unternehmen Kurzarbeit. Ein Mitarbeiter war bspw. vom 17.06.24 bis zum 21.06.24 krankgeschrieben. Für den 21.06.2024 war Kurzarbeit angesetzt, weswegen dieser Tag als "Krank während KUG" gewährtet wurde. Können wir für den kompletten Krankheitszeitraum vom 17.06.24 bis zum 21.06.24 eine Erstattung über die U1 beantragen oder darf man nur eine Ersattung für den 17.06.24 bis zum 20.06.24 beantragen ?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: U1 Erstattung & Kurzarbeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass die Kurzarbeit bereits vor Beginn der Erkrankung eingeführt war. In dieser Konstellation erhält der Mitarbeiter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum vom 17. Juni 2024 bis 20. Juni 2024. Am 21. Juni 2024 fällt die Arbeitsleistung nicht nur wegen der Krankheit, sondern wegen der eingeführten Kurzarbeit aus. Auch wenn der Mitarbeiter nicht krank gewesen wäre, hätte er also an diesem Tag nicht arbeiten müssen. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist aber immer nur dann geschuldet, wenn die Krankheit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist. Das heißt, für den 21. Juni 2024 ist keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geschuldet. Eine Erstattung nach dem AAG kommt damit nicht in Betracht. Für den 21. Juni 2024 erhält der Mitarbeiter vielmehr Kurzarbeitergeld.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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