Liebes Expertenteam,
wir haben einige Fragen zur Abwicklung noch offener Zahlungen beim Tod eines Arbeitnehmers. Folgende Zahlungen stehen an: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstunden, Urlaubstage, Bonus. Wenn ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, so müssen alle Zahlungen beim Verstorbenen verbeitragt und beim Erben versteuert und ausbezahlt werden, richtig?
Sterbegeld, bzw. Gehalt über den Todestag hinaus wird komplett über die Erben abgebildet? Wie es mit denn Beerdigungskosten. Spielt es eine Rolle, ob wir sie ganz übernehmen oder nur einen Zuschuss zahlen?
Würden Sie immer einen Erbschein als Nachweis verlangen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße vom Gehaltsteam