Wir zahlen laut Arbeitsvertrag ein 13. Monatsgehalt mit dem Novembergehalt oder auf Wunsch des Mitarbeiters auch früher aus. Nun ist ein Mitarbeiter im Oktober verstorben. Gehört das anteilige 13. Gehalt steuerlich zum verstorbenen Mitarbeiter oder zu den Erben.
Expertenforum - Tod Mitarbeiter
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Tod Mitarbeiter
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RE: Tod Mitarbeiter
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Entstehung und Zuordnung der Lohnsteuer ist nach dem Zuflussprinzip entscheidend, wann das 13. Monatsgehalt im konkreten Fall ausgezahlt wurde/wird. Bei anteiliger Auszahlung nach dem Tod des Mitarbeiters erfolgt die Besteuerung also nach den ELStAM des Erben (bei fehlender Abrufbarkeit nach Steuerklasse VI).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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