Expertenforum - Tod Kind

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  • 01
    Tod Kind

    Guten Tag,


    wir haben einen Mitarbeiter, welcher 4 minderjährige Kinder hat.

    Ein Kind davon ist leider im Alter von 9 Jahren verstorben.

    Gilt der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung weiterhin beim Verlust dieses Kindes?

    Was ist zu beachten im Falle des Todes hinsichtlich der Elterneigenschaft beim Pflegeversicherungszuschlag?


    Danke.

     

  • 02
    RE: Tod Kind

    Hallo Sandra,

    wurde die Elterneigenschaft z. B. durch die Geburtsurkunde nachgewiesen, ist die Beitragszuschlagspflicht dauerhaft ausgeschlossen, auch wenn das Kind verstirbt.

    Ferner wird in so einem Fall das Kind bei der Entlastung in Form von Beitragsabschlägen bis zum Ablauf des Monats, in dem es das 25. Lebensjahr vollendet hätte, berücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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