Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher 4 minderjährige Kinder hat.
Ein Kind davon ist leider im Alter von 9 Jahren verstorben.
Gilt der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung weiterhin beim Verlust dieses Kindes?
Was ist zu beachten im Falle des Todes hinsichtlich der Elterneigenschaft beim Pflegeversicherungszuschlag?
Danke.