Hallo Expertenteam,
ein Mitarbeiter ist am 16.08. verstorben, er ist bereits im Krankengeld seit 03.12.24 .
Er hat noch einen Resturlaub aus 2024 und ihm steht ja auch noch Urlaub bis zum Todestag zu, dieser muss num abgegolten und ausgezahlt werden. Meine Frage ist dies in der Lohnabrechnung August mit dem Austritt als Einmalbezug SV pflichtig oder beitragsfrei da im Jahr 2025 keine SV Tage sind? und wie ist dies steuerlich zu behandeln? Nach den aktuellen ? Oder ist dies später abzugelten nach den Daten der Erben?