Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter ist am 01.08.2025 verstorben. Erben gibt es keine. Es fallen Überstundenabgeltung und Urlaubsabgeltung an. Das Gehalt wurde anteilig für den 01.08.2025 berechnet. Die Urlaubstage wurden ebenfalls anteilig bis zum 01.08.2025 berechnet. Wie muss ich diese Abgeltungen abrechnen? Darf die Überweisung auf das noch bestehende Konto bezahlt werden?
Vielen Dank.