Hallo, unser Mitarbeiter wurde am 07.06.25 bereits abgemeldet, da er den Höchstzeitraum des Krankengeldbezugs erreicht hatte. Er ist nun verstorben. Ist nun noch eine Meldung an die Sozialversicherung fällig, obwohl er bereits abgemeldet wurde? Weiterhin hatte er auch noch offenen Resturlaub den wir aufgrund des Arbeitslosengeldbezugs nach Aussteuerung aus dem Krankengeld noch nicht auszahlen durften. Muss dieser noch ausgezahlt werden?
Vielen Dank.