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  • 01
    Tod Arbeitnehmer Erbe


    Ein Arbeitnehmer ist am 02.08 gestorben. Wir müssen noch Urlaubsabgeltung, laufendes Gehalt bis zum 02.08. und das anteilige 13. Gehalt an den Erben auszahlen. Wir nehmen die ELStAM vom Erben. Für welchen Zeitraum müssen wir den Erben anmelden? Erbschein liegt im Oktober vor als Beispiel. Müssen wir dann den Erben vom 01.10-02.10. anmelden, um die Steuer abzuführen oder einen ganzen Monat vom 01.10-31.10.2025.

    Er hat einen Firmenwagen zur Privatnutzung. Die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte besteuern wir pauschal. Muss dies jetzt über den Erben erfolgen auf der Lohnsteuerkarte Nr. 18 oder kann man im Monat August keine Pauschalsteuer mehr anwenden?

     

  • 02
    RE: Tod Arbeitnehmer Erbe

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Anmeldung muss nicht (kann aber) für den gesamten Auszahlungsmonat erfolgen. Ausreichend wäre bereits die Meldung für einen Tag.

    Bei der Privatnutzung des Pkw ist weiterhin der pauschale Wertansatz möglich. Die Abrechnung kann entweder im August noch über die ELStAM des verstorbenen Arbeitnehmers stattfinden (wird von der Verwaltung im Sterbemonat akzeptiert) oder beim Erben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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