Guten Tag,
unser Mitarbeiter ist am 9.10.2025 verstorben. Er war seit 08.2024 im Krankengeldbezug.
Anfang Oktober 2025 wurde eine unbefristete volle EU-Rente ab 01.02.2025 gewährt.
Nach dem Tod wird Resturlaub aus 2024 und 2025 ausgezahlt sowie das Stundenguthaben, das bis zur Erkrankung im Jahr 2024 aufgelaufen war.
Fragen:
1. Welchem Monat bzw. Jahr ist die Urlaubsabgeltung zuzuordnen?
2. Welchem Monat bzw. Jahr ist die Überstundenauszahlung zuzuordnen?
3. Welche DEÜV-Meldungen sind erforderlich? Ende Krankengeld war der 29.08.2025. Ist hier eine Meldung mit Grund 34 erforderlich (zum 28.09.2025) oder Grund 30 Ende der Beschäftigung?
Vielen Dank