Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns ist ein ordentlich in Vollzeit studierender als Werkstudent beschäftigt. Er studiert ab 01.04.2026 weiter als Teilzeitstudent in einem neuen Studiengang.
Können Sie uns bitte mitteilen, ob wir in diesem Fall das Studentenprivileg weiter anwenden dürfen und ob die Wochenstundenregel (max. 20 Stunden in der Vorlesungszeit) weiterhin gilt. Welche Punkte müssen wir in diesem Zusammenhang noch beachten?
Über eine klärende Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank