Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Teilzeitstudent und Werkstudentenprivileg

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei uns ist ein ordentlich in Vollzeit studierender als Werkstudent beschäftigt. Er studiert ab 01.04.2026 weiter als Teilzeitstudent in einem neuen Studiengang.

    Können Sie uns bitte mitteilen, ob wir in diesem Fall das Studentenprivileg weiter anwenden dürfen und ob die Wochenstundenregel (max. 20 Stunden in der Vorlesungszeit) weiterhin gilt. Welche Punkte müssen wir in diesem Zusammenhang noch beachten?

    Über eine klärende Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Teilzeitstudent und Werkstudentenprivileg

    Guten Tag,
     
    für Teilzeitstudierende ist die Regelung zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzuwenden, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht. Beschäftigungen von Teilzeitstudenten, die für das Studium die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums aufwenden, fallen dagegen nicht unter die Werkstudentenregelung. Der Grund hierfür ist, dass in diesen Fällen – bei einer abstrakten Betrachtungsweise – Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Wird das Teilzeitstudium als berufsbegleitendes oder berufsintegrierendes Studium durchgeführt, das mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang steht, kommt Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs für die Dauer des berufsintegrierten oder berufsbegleitenden Studiums von vornherein nicht in Betracht, und zwar ungeachtet des Umfangs der Beschäftigung.
     
    In Ihrem Sachverhalt kommt es also darauf an, ob das Teilzeitstudium mehr als die Hälfte eines Vollzeitstudiums ausmacht. Wenn dies nicht der Fall ist, entfällt das Werkstudenten-Privileg.
     
    Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit der Uni aufzunehmen, um zu klären, wie der Stundenumfang eines vergleichbaren Vollzeitstudiums aussieht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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