Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigten 2 Rentner/innen, welche die Personalabteilung um Rat fragen.
Fall1:
Arbeitsentgelt 3.900 € sowie 1.500 € gesetzliche Rente (aus der auch KV/PV Beiträge abgezogen werden). In Summe werden somit 5.400 € verbeitragt.
Wird die Differenz zur BBG KV/PV (auf Antrag?) erstattet, d.h. 5.400 € ./. 4.837,50 € = 562,50 €.
Aus den 562,50 € wird der halbe KV Beitrag erstattet und die vollen PV Beiträge (weil diese ja in voller Höhe von der gesetzl. Rente abgezogen werden)?
Fall 2
Arbeitsentgelt 3.900 € sowie 1.500 € gesetzliche Rente (aus der auch KV/PV Beiträge abgezogen werden) zuzüglich Betriebsrente in Höhe von 400 €. In Summe werden somit 5.800 € verbeitrag.
Wird die Differenz zur BBG KV/PV (auf Antrag?) erstattet, d.h. 5.800 € ./. 4.837,50 € = 962,50 €.
Werden dann die KV/PV Beiträge aus der Betriebsrente erstattet (also aus den 400 €) und damit der volle KV/PV Beitrag, da aus der Betriebsrente die vollen KV-Beiträge einbehalten werden und aus dem Rest von 562,50 € (962,50 € oberhalb BBG minus 400 € Betriebsrente = 562,50 €) wird dann aus der gesetzlichen Rente der halbe KV Beitrag und voller PV Beitrag erstattet?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Personalabteilung (PA)