Guten Tag,
ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Die Beiträge zur RV / AV werden an die AOK abgeführt. Er hat von Januar bis April ein monatliches Entgelt von 6.763,35€ sowie im April eine Einmalzahlung von 8.700,00€. Für Mai und Juni wird die Arbeitszeit aufgrund Elternzeit auf 80% reduziert. Das laufende Entgelt beträgt in diesen Monaten jeweils 5.365,85€. Ab Juli erhält der Arbeitnehmer monatlich wieder 6.763,35€.
Ist der Arbeitnehmer ab Mai (bis Jahresende) gesetzliche krankenversichert oder kann er weiterhin privat krankenversichert bleiben, weil in Summe die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Kalenderjahr (trotz der Reduzierung) überschritten wird?
Vielen Dank