Hallo zusammen,
wir haben einen MA der bei der FOM Hochschule Köln ein Teilzeit Studium absolviert. In der Immatrikulationsbescheinigung ist er als ordentlicher Student eingeschrieben. Er hat von der FOM eine Bescheinigung der Zeitstunden Workload Bachelor vorgelegt. Er arbeitet bei uns 19,5 Stunden/Woche.
Meine Frage ist, ob er das Werkstudentenprivileg, trotz Teilzeit Studium, in Anspruch nehmen kann. Wie sollte die Bescheinigung über die Zeitstunden sein, damit diese bei einer SV Prüfung anerkannt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Schöne Grüße