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  • 01
    Teilzeit-Student Werkstudentenprivileg

    Hallo zusammen,

    wir haben einen MA der bei der FOM Hochschule Köln ein Teilzeit Studium absolviert. In der Immatrikulationsbescheinigung ist er als ordentlicher Student eingeschrieben. Er hat von der FOM eine Bescheinigung der Zeitstunden Workload Bachelor vorgelegt. Er arbeitet bei uns 19,5 Stunden/Woche.


    Meine Frage ist, ob er das Werkstudentenprivileg, trotz Teilzeit Studium, in Anspruch nehmen kann. Wie sollte die Bescheinigung über die Zeitstunden sein, damit diese bei einer SV Prüfung anerkannt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Schöne Grüße

     

  • 02
    RE: Teilzeit-Student Werkstudentenprivileg

    Guten Tag,
     
    für Teilzeitstudierende ist die Regelung zur Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzuwenden, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht. Beschäftigungen von Teilzeitstudenten, die für das Studium die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums aufwenden, fallen dagegen nicht unter die Werkstudentenregelung. Der Grund hierfür ist, dass in diesen Fällen – bei einer abstrakten Betrachtungsweise – Zeit und Arbeitskraft nicht überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Wird das Teilzeitstudium als berufsbegleitendes oder berufsintegrierendes Studium durchgeführt, das mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang steht, kommt Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs für die Dauer des berufsintegrierten oder berufsbegleitenden Studiums von vornherein nicht in Betracht, und zwar ungeachtet des Umfangs der Beschäftigung.
     
    In Ihrem Sachverhalt kommt es also darauf an, ob das Teilzeitstudium mehr als die Hälfte eines Vollzeitstudiums ausmacht. Wenn dies nicht der Fall ist, entfällt das Werkstudenten-Privileg.
     
    Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit der Uni aufzunehmen, um zu klären, wie der Stundenumfang eines vergleichbaren Vollzeitstudiums aussieht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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