Expertenforum - teilweises Kinderkrankengeld

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  • 01
    teilweises Kinderkrankengeld

    Einer unserer Beschäftigten hat nach ein paar Stunden die Arbeit abgebrochen, weil sein Kind erkrankt war und die Betreuung erforderlich gewesen ist. Die entsprechende Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld wurde vorgelegt.

    Wie mache ich das nun mit der EEL-Meldung? Ich kann doch elektronisch nicht einen halben Tag Arbeitsentgeltausfall melden.

  • 02
    RE: teilweises Kinderkrankengeld

    Hallo Reinhold,

    Kinder(pflege)krankengeld wird auch für die ausgefallenen Arbeitsstunden eines „begonnenen Arbeitstages“, an dem noch teilweise gearbeitet wurde, von der zuständigen Krankenkasse erstattet. Allerdings vermindert dieser „begonnene Tag“ den jährlichen Höchstanspruch der betroffenen Person auf Kinderpflegekrankengeld um einen vollen Arbeitstag gegenüber der Krankenkasse.

    Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist auf das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende, dem Grunde nach beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ohne Begrenzung auf eine Beitragsbemessungsgrenze abzustellen.

    Weitergewährtes Arbeitsentgelt zählt nicht zum ausgefallenen Arbeitsentgelt und verringert dadurch die Höhe des Anspruchs auf Kinderkrankengeld.

    Neben dem ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelt hat der Arbeitgeber im Rahmen des EEL-Verfahrens darüber hinaus grundsätzlich auch das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende Nettoarbeitsentgelt zu übermitteln.

    Auf Ihren Fall bezogen ist in der Entgeltbescheinigung der „Kind-krank Tag“ mit dem (ausgefallenen) Arbeitsentgelt anzugeben, welches dem Arbeitnehmer als Verdienstausfall gekürzt wurde.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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