Liebes AOK-Expertenteam,
wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter erst rückwirkend die ärztl. Bescheinigung über die benötigte Pflege von nahen Angehörigen ausgehändigt bekommt und daher bereits an 3 Tagen teilweise gearbeitet hat (welche mit in die Pflegezeit fallen)? (Eine Lohnfortzahlung bei Pflege ist bei uns tarifl. ausgeschlossen).
Wir würden den kompletten Zeitraum kürzen, stundenweise ist es auch schwierig, den ausgefallenen Lohn im Brutto sowie im Netto der Krankenkasse zu bescheinigen? Der Mitarbeiter hätte nun gerne eine Verrechnung in Überstunden, aber das ist doch nicht rechtens? Er erhält ja dann auch Pflegeuntersützungsgeld, demnach wären die paar geleisteten Stunden eigentlich hinfällig, oder?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!