Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine schwangere Mitarbeiterin, der ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Sie darf maximal 4h am Tag arbeiten.
Bei Urlaub und Krankheit wissen wir, dass dies dann für den ganzen Tag gilt und das Beschäftigungsverbot wie auch die U2 Erstattung (theoretisch aussetzt).
Wie verhält es sich mit einem lang geplanten Lehrgang/Weiterbildung, der in der Regel über 4h/Tag andauert. Müssten wir diesen Lehrgang für die Mitarbeiterin stornieren, da sie nicht über 4h/Tag tätig werden darf (Führsorgepflicht des Arbeitgebers) oder setzt für diese Maßnahme das Beschäftigungsverbot wieder aus, da sie nicht ihre eigentlichen Tätigkeit nachgeht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen