Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    teilweise Beschäftigungsverbot in Verbindung mit Ganztagslehrgang

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben eine schwangere Mitarbeiterin, der ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Sie darf maximal 4h am Tag arbeiten.

    Bei Urlaub und Krankheit wissen wir, dass dies dann für den ganzen Tag gilt und das Beschäftigungsverbot wie auch die U2 Erstattung (theoretisch aussetzt).

    Wie verhält es sich mit einem lang geplanten Lehrgang/Weiterbildung, der in der Regel über 4h/Tag andauert. Müssten wir diesen Lehrgang für die Mitarbeiterin stornieren, da sie nicht über 4h/Tag tätig werden darf (Führsorgepflicht des Arbeitgebers) oder setzt für diese Maßnahme das Beschäftigungsverbot wieder aus, da sie nicht ihre eigentlichen Tätigkeit nachgeht?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: teilweise Beschäftigungsverbot in Verbindung mit Ganztagslehrgang

    Hallo Jennifer,

    Ihre Frage zur möglichen Teilnahme an einem geplanten Lehrgang bzw. an einer Weiterbildung während eines teilweisen Beschäftigungsverbotes betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: teilweise Beschäftigungsverbot in Verbindung mit Ganztagslehrgang

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass der Lehrgang zu der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin zählt, da Sie ihn als Arbeitgeber gebucht haben. In diesem Fall darf die Arbeitnehmerin auch während des Lehrgangs nicht länger als 4 Stunden je Tag tätig werden. Sollte der Lehrgang am Tag länger dauern, müsste der Lehrgang also tatsächlich storniert werden.


    Etwas anderes würde dann gelten, wenn die Arbeitnehmerin den Lehrgang während ihrer Freizeit absolviert.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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