Expertenforum - teilweise Beschäftigungsverbot in Verbindung mit Ganztagslehrgang

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  • 01
    teilweise Beschäftigungsverbot in Verbindung mit Ganztagslehrgang

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben eine schwangere Mitarbeiterin, der ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Sie darf maximal 4h am Tag arbeiten.

    Bei Urlaub und Krankheit wissen wir, dass dies dann für den ganzen Tag gilt und das Beschäftigungsverbot wie auch die U2 Erstattung (theoretisch aussetzt).

    Wie verhält es sich mit einem lang geplanten Lehrgang/Weiterbildung, der in der Regel über 4h/Tag andauert. Müssten wir diesen Lehrgang für die Mitarbeiterin stornieren, da sie nicht über 4h/Tag tätig werden darf (Führsorgepflicht des Arbeitgebers) oder setzt für diese Maßnahme das Beschäftigungsverbot wieder aus, da sie nicht ihre eigentlichen Tätigkeit nachgeht?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: teilweise Beschäftigungsverbot in Verbindung mit Ganztagslehrgang

    Hallo Jennifer,

    Ihre Frage zur möglichen Teilnahme an einem geplanten Lehrgang bzw. an einer Weiterbildung während eines teilweisen Beschäftigungsverbotes betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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