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  • 01
    teilweise befristete Erwerbsminderungsrente

    Guten Tag,


    wir haben folgenden Fall:


    au seit 04.03.2024

    Ende EFZ am 14.04.2024

    ausgesteuert zum 01.09.2025


    Mit Bescheid vom 08.10.2025 wurde der Beschäftigten rückwirkend zum 01.08.2024 eine teilweise bis zum 31.07.2027 befristete Erwerbsminderungsrente gewährt.


    Daraufhin haben wir den Krankengeldzuschuss vom 01.08.2024 bis 13.10.2024 und die anteilige Jahressonderzahlung von der Beschäftigten gemäß §22 Absatz 4, Satz4 TVöD zurückgefordert .

    Die Beschäftigte war über die Rückforderung verwundert und wir sind unsicher geworden.


    Können Sie bitte eine Einschätzung abgeben, ob wir korrekt gehandelt haben. Wie müsste die DEÜV-Meldung richtig lauten?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    PAÖD

  • 02
    RE: teilweise befristete Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Rückforderung des Krankengeldzuschusses und der Sonderzahlung ist korrekt. Das Bundesarbeitsgericht hat Ihre Auffassung in einem Urteil bestätigt (6 AZR 365/15).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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