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  • 01
    Teilrentner nach erreichen der Regelaltergrenze

    Wir haben eine Mitarbeiterin, welche das Alter für die Regelaltersgrenze erreicht hat.

    Diese möchte weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld haben.

    Benötige ich für meine Unterlagen einen Bescheid vo nIhr aus welchem hervorgeht das Sie nur eine Teilrente bezieht.

    Muss Sie hier auch einen Antrag stellen, das Sie weiter in die Rentenversicherung einzahlen möchte.

    Wie ist die SV-Schlüsselung im Lohn

    Danke

     

  • 02
    RE: Teilrentner nach erreichen der Regelaltergrenze

    Hallo Lucy,
     
    der Bezug einer Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze schließt einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld nicht aus. Der Bescheid über den Teilrentenbezug sollte den Entgeltunterlagen beigefügt werden.
     
    Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während des Bezugs einer
    Altersteilrente lautet der Beitragsgruppenschlüssel nach Erreichen der Regelaltersgrenze „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Ein Antrag auf „freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung“ ist aufgrund der Versicherungspflicht kraft Gesetzes in einem solchen Fall nicht notwendig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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