Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, einer unserer Beschäftigten erhält ab 01.05.2025 eine Teilrente wegen Schwerbehinderung mit 99,99 %. Bislang war der Beschäftigte mit Vollzeit und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nunmehr möchte der Beschäftigte ab Rentenbeginn in eine geringfügige Beschäftigung wechseln. Ist das aus Sicht des Sozialversicherungsrechts ohne weiteres möglich und sind hier ggf. Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrente Schwerbehinderung zu beachten. Auch stellt sich uns die Frage ob hier ggf. ein einheitlicher Versicherungsfall vorliegt. Für Ihre geschätzte Meinung wären wir sehr dankbar.
Expertenforum - Teilrente Schwerbehinderung und Weiterbeschäftigung

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Teilrente Schwerbehinderung und Weiterbeschäftigung
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RE: Teilrente Schwerbehinderung und Weiterbeschäftigung
Guten Tag,
Ihre Sachverhaltsschilderung ist für uns leider nicht eindeutig.
Unterstellt, dass der Arbeitnehmer ab 01.05.2025 eine Teilrente bezieht, die Beschäftigung fortgeführt wird und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, führt dazu, dass die Beitragsgruppen „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“ weiterhin zu verwenden ist.
Bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und ist „normal“ weiterbeschäftigt und hat die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Beitragsgruppe „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“ korrekt.
Wenn nach Rentenbeginn zum 01.05.2025 lediglich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, muss die vorherige Beschäftigung zum 30.04.2025 abgemeldet werden und es erfolgt eine Anmeldung zur Minijobzentrale. Ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis wäre nur gegeben, wenn neben der Hauptbeschäftigung noch ein Minijob bei demselben Arbeitgeber ausgeübt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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