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  • 01
    Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Unsere Mitarbeiterin hat rechnerisch ihre Regelaltersgrenze zum 01.04.2025 erreicht. Da sie jedoch eine Teilrente zum 01.05.2025 beantragt hat und diese auch heute per Bescheid bestätigt wurde, möchte ich fragen, wie der Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel richtig einzupflegen ist.

    Die Mitarbeiterin arbeitet die ganze Zeit normal weiter.

    Welchen Personen- und Beitragsgruppenschlüssel müssen wir ab dem 01.04. Beginn der rechnerische Regelaltersgrenze ( jedoch mit fortlaufender Steuer und SV pflichtiger Beschäftigung) nutzen?

    Und welchen Personen -und Beitragsgruppenschlüssel ab dem 01.05.? ( ab hier beginnt die Teilrente und die Mitarbeiterin arbeitet weiterhin unverändert Steuer und SV pflichtig.

    Vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze

    Hallo aco,
     
    für versicherungspflichtig beschäftigte Personen ist mit Erreichen der Regelaltersgrenze (hier: 01.04.2025) eine Ummeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“) vorzunehmen.
     
    Der Bezug einer Teilrente ab dem 01.05.2025 hat hier keine Auswirkungen auf den Personen- und Beitragsgruppenschlüssel. Dementsprechend ist keine weitere Meldung erforderlich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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