Expertenforum - Teilrente

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  • 01
    Teilrente

    Ein Mitarbeiter erhält seit 1. Oktober eine Rente für langjährig Versicherte. Er teilte mir mit, dass er nur 99 % der Rente bekäme. Nicht 100 %, damit er nicht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle verlieren würde. Seine 99 % Rente sehe ich als Teilrente an und habe ihn daher mit der Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 101 abgerechnet. Die Regelaltersgrenze erreicht der Mitarbeiter erst im Oktober 2026.

    Nun meint der Mitarbeiter, weil er schon Rente bekäme, müsste er keine Rentenbeiträge mehr zahlen. Schließlich bekäme er ja fast die volle Rente. Dem Widersprach ich. Wollte jetzt aber nochmals sicher gehen.

  • 02
    RE: Teilrente

    Sehr geehrte Frau Kinder,
     
    bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, ist die Beitragsgruppe „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden.
     
    Bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Beitragsgruppe „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“ korrekt.
     
    Beschäftigte, die eine Teilrente wegen Alters beziehen, unterliegen ohne jegliche Einschränkung der Rentenversicherungspflicht. Ihr Mitarbeiter muss also weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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