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  • 01
    Teilnahme Umlageverfahren U1

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Mandant hat bisher Einzelfirma mit mehreren Filialen. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer war über 30, deshalb keine Teilnahme am U1-Verfahren.

    Mandant plant jetzt aus der Einzelfirma mehrere GmbH`s zu gründen, wobei hinter jeder GmbH ein und dieselbe Person 100 % der Geschäftsanteile besitzt.

    Wird für die Beurteilung, ob die einzelnen GmbH`s an der U1 Umlage teilnehmen, jede GmbH eigenständig beurteilt oder werden - weil ein und dieselbe natürliche Person die gesamten Geschäftsanteile hält - die Arbeitnehmer aller GmbH`s für die Beurteilung herngezogen?

  • 02
    RE: Teilnahme Umlageverfahren U1

    Hallo Herr Wagenknecht,
     
    für die Teilnahme am U1-Verfahren ist bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30
    Arbeitnehmer beschäftigt, von der Gesamtzahl der im Betrieb tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer auszugehen. Dies bedeutet, dass bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl grundsätzlich alle Arbeitnehmer des Betriebes zu berücksichtigen sind.
     
    Hat ein Arbeitgeber als natürliche Person mehrere Betriebe, dann ist die Frage, ob er am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen teilnimmt, einheitlich für alle Betriebe zu beurteilen. Das geschieht in der Weise, dass die Zahl der in den einzelnen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer zusammengerechnet wird.
     
    Bei juristischen Personen mit rechtlicher Selbstständigkeit wie z. B. bei einer GmbH ist hingegen eine eigenständige Beurteilung anzustellen.
     
    Demzufolge sind in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt die GmbHs jeweils eigenständig für die Beurteilung der Umlagepflicht (U1) zu Grunde zu legen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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