Sehr geehrte Damen und Herren,
Mandant hat bisher Einzelfirma mit mehreren Filialen. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer war über 30, deshalb keine Teilnahme am U1-Verfahren.
Mandant plant jetzt aus der Einzelfirma mehrere GmbH`s zu gründen, wobei hinter jeder GmbH ein und dieselbe Person 100 % der Geschäftsanteile besitzt.
Wird für die Beurteilung, ob die einzelnen GmbH`s an der U1 Umlage teilnehmen, jede GmbH eigenständig beurteilt oder werden - weil ein und dieselbe natürliche Person die gesamten Geschäftsanteile hält - die Arbeitnehmer aller GmbH`s für die Beurteilung herngezogen?