Mitarbeiterin (49 Jahre) arbeitet im Übergangsbereich und erhält eine Teilerwerbsminderungsrente. Ändern sich dadurch der SV Schlüssel bzw. die Personengruppe?

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Teilerwerbsminderungsrente
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RE: Teilerwerbsminderungsrente
Hallo Engelbrecht,
bei Personen, die eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, lautet der Beitragsgruppenschlüssel -wie bisher- „1111“ (Personengruppenschlüssel „101“).
Die Regelungen des Übergangsbereichs sind weiterhin anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
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