Hallo liebes Experten-Forum,
in Tarifverträgen wie dem TVÖD ist geregelt, daß der Arbeitgeber auch in den ersten 28 Tagen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leistet (keine Wartezeit!
Besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruß gemäß Umlage 1 - oder beginnt dieser Anspruch immer erst am 29. Tag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses?
Vielen Dankj für Ihre Auskunft.