Guten Tag,
der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättenwerbe vom 16.04.2024 wurde in Schleswig-Holstein rückwirkend mit Wirkung vom 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.
Bedeutet das wirklich, dass für alle betroffenen Betriebe die Lohn- und Gehaltsabrechnungen rückwirkend ab November 2024 korrigiert werden müssen? Das würde ja bedeuten, dass viele Minijobs platzen! Das kann doch keiner wollen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber erst zukünftig Anpassungen vornimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Peters