Expertenforum - Tarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe in S.-H.- rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt

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  • 01
    Tarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe in S.-H.- rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt

    Guten Tag,


    der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättenwerbe vom 16.04.2024 wurde in Schleswig-Holstein rückwirkend mit Wirkung vom 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.

    Bedeutet das wirklich, dass für alle betroffenen Betriebe die Lohn- und Gehaltsabrechnungen rückwirkend ab November 2024 korrigiert werden müssen? Das würde ja bedeuten, dass viele Minijobs platzen! Das kann doch keiner wollen.

    Was passiert, wenn der Arbeitgeber erst zukünftig Anpassungen vornimmt?


    Mit freundlichen Grüßen

    Martina Peters

  • 02
    RE: Tarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe in S.-H.- rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Schleswig-Holstein wurde tatsächlich rückwirkend zum 1. November 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Das heißt, ab 1. November 2024 haben die Arbeitnehmer jedenfalls Anspruch auf die sich aus dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag ergebende Vergütung.


    Sollte der Arbeitgeber die sich aus dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ergebende Vergütung erst in der Zukunft zahlen, bleibt hiervon der Anspruch der Arbeitnehmer auf Anpassung der Vergütungen rückwirkend seit 1. November 2024 unberührt. Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sind die Ansprüche der Arbeitnehmer maßgeblich.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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