Expertenforum - Tarifsteigerung rückwirkend ab 01.04

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  • 01
    Tarifsteigerung rückwirkend ab 01.04

    Sehr geehrte Damen und Damen,

    die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) begrüßt die am 12. Mai erfolgte Bestätigung der Tarifeinigung für die rund 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Für das Jahr 2024 erfolgt eine lineare Entgelterhöhung von 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich ab April 2025.

    Da wir für die geringfügig Beschäftigen eine vorausschauende Jahresbetrachtung durchführen müssen, wäre meine Frage, ob wir die Prognose für den Zeitraum ab Mai 2025 bis April 2026 oder rückwirkend ab April 2025 bis März 2026 durchführen müssen?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Tarifsteigerung rückwirkend ab 01.04

    Hallo Personal_BW,

    in den Fällen, in denen die im Jahr 2025 gültige Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 556,00 €  infolge einer rückwirkenden Erhöhung des Arbeitsentgelts überschritten wird, liegt eine nicht geringfügig entlohnte Beschäftigung von dem Tage an vor, an dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist (z. B. Tag des Abschlusses eines Tarifvertrags); für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung.

    Allerdings sind in einem solchen Fall für das „nachgezahlte“ erhöhte Arbeitsentgelt ab dem 01.01.2024 (auch von dem 538,00 € übersteigenden Betrag) die Sozialversicherungsbeiträge und -sofern sie anfallen- sämtliche Umlagebeiträge an die Minijobzentrale zu entrichten.

    Im Rahmen der jetzt vorzunehmenden Prognose ist nach unserem Verständnis der maßgebliche Zeitraum 01.05.2025 bis 30.04.2026 zu berücksichtigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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