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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Tariferhöhung während Freistellungsphase Altersteilzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit der Tariferhöhung erhöht sich das Wertguthaben am 01.04.2025 um 3,11 % (§ 7 Abs. 2 Satz 2. TV Flex AZ) und ab 01.05.2026 um weitere 2,8%.) Wir haben eine Mitarbeiterin, die sich seit dem 01.09.2024 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet. Erhöht sich das Wertguthaben trotz Freistellungsphase ? Wenn ja, wie wird diese Erhöhung angepasst? Wird diese zusätzliche Entgelt der Arbeitsphase rückwirkend zugeordnet?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Tariferhöhung während Freistellungsphase Altersteilzeit

    Guten Tag,
     
    das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.01.2016 entschieden, dass Arbeitnehmer nach Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit an Lohnerhöhungen grundsätzlich nicht mehr teilnimmt. Die Höhe der Vergütung in der Freistellungsphase orientiert sich im Blockmodell an der Höhe der Vergütung der Arbeitsphase.
     
    Der Altersteizeitvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann natürlich eine andere Regelung beinhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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