Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Tariferhöhung erhöht sich das Wertguthaben am 01.04.2025 um 3,11 % (§ 7 Abs. 2 Satz 2. TV Flex AZ) und ab 01.05.2026 um weitere 2,8%.) Wir haben eine Mitarbeiterin, die sich seit dem 01.09.2024 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet. Erhöht sich das Wertguthaben trotz Freistellungsphase ? Wenn ja, wie wird diese Erhöhung angepasst? Wird diese zusätzliche Entgelt der Arbeitsphase rückwirkend zugeordnet?
Vielen Dank für die Rückmeldung.