Sehr geehrte Experten,
im Rahmen der Tariferhöhung TVöD stellen sich mir noch einige nicht geklärte Fragen. Zur Info über den Tarifvertrag (TV):
Abschluss des TV: 06.04.2025
Ende Erklärungsfrist: 14.05.2025
TV veröffentlicht am: 04.08.2025 mit der Freigabe des Arbeitgeberverbands zur Zahlung der erhöhten Entgelte auf Basis der Tarifeinigung rückwirkend zum 01.04.2025.
Frage 1: Müssen bzw. können für Beschäftigte, die nach Tarifabschluss am 06.04.2025:
a) in Mutterschutz gegangen sind
b) arbeitsunfähig erkrankt sind und aus der Lohnfortzahlung fallen
c) Kinderkrankengeld wegen Erkrankung eines Kindes beantragt haben
neue/korrigierte Entgeltbescheinigungen an die Krankenkassen übermittelt werden ?
Frage 2: Welcher Zeitpunkt ist für die SV-rechtliche Neu-Beurteilung der geringfügig Beschäftigten und der Beschäftigten im Übergangsbereich heranzuziehen ?
Der 06.04.2025 (Tarifabschluss) oder
der 14.05.2025 (Ende der Erklärungsfist) oder
der 04.08.2025 (rechtsverbindliche Veröffentlichung des Tarifvertrags durch den Arbeitgeberverband ?
Bei ggf. Außerbetrachtlassung der vorhergehenden Zeiträume mit erhöhtem Entgelt ab dem 01.04.2025 (bis beispielsweise 04.08.2025).
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Liebe Grüße
RaWa+