Hallo zusammen,
wir haben einen AN, der seit 12.08.24 krank ist und sich seit 23.09.24 im Krankengeldbezug befindet, Inzwischen gab es seither drei tarifliche Entgelterhöhungen (01.09.24/01.01.25/01.05.25). Müssen aufgrund tariflicher Entgelterhöhungen während eines Krankengeldbezuges Entgeltmeldungen zu einem AN angepasst werden? Nach meiner Kenntnis wird lediglich der Verdienst vor Beginn einer Erkrankung zur Ermittlung von Krankengeld herangezogen, da auch Krankengeld entsprechend der Lohnsteigerung stetig angepasst wird.
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße