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  • 01
    Tankgutscheine als Sachbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Arbeitgeber möchte den Mitarbeitern Tankgutscheine im Wert von 50 Euro monatlich im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze schenken. Mir liegt aktuell ein Mustergutschein vor. Da ist vermerkt "... es können damit Kraftstoffe und Shopwaren sowie Autowäschen bargeldlos bezahlt werden...".

    Ich habe irgendwie in Erinnerung, dass es sich nur um ein "begrenztes" Sortiment handeln darf und dass die Gutscheine nur für Kraftstoffe ausgestellt werden dürfen, ich kann aber keine Gesetzesgrundlage finden. Was wäre hier richtig und wo kann ich die Regelung nachlesen? Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Tankgutscheine als Sachbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wichtig ist nach § 8 Abs. 2 Satz 11, Abs. 1 Satz 3 EstG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG, dass die Gutscheine nur „für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten“ bzw. „für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können“. Akzeptiert wird z.B. die Ausgabe von Gutscheinen mit Einlösbarkeit bei einer bestimmten Unternehmensgruppe (Ladenkette) für das dortige Sortiment „vor Ort“. Gutscheine, die für das gesamte Sortiment einer Tankstellen-Kette (Kraftstoff, Non-food- und Food-Bereich) verwendbar sind, werden deshalb als Sachbezug anerkannt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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