Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber möchte den Mitarbeitern Tankgutscheine im Wert von 50 Euro monatlich im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze schenken. Mir liegt aktuell ein Mustergutschein vor. Da ist vermerkt "... es können damit Kraftstoffe und Shopwaren sowie Autowäschen bargeldlos bezahlt werden...".
Ich habe irgendwie in Erinnerung, dass es sich nur um ein "begrenztes" Sortiment handeln darf und dass die Gutscheine nur für Kraftstoffe ausgestellt werden dürfen, ich kann aber keine Gesetzesgrundlage finden. Was wäre hier richtig und wo kann ich die Regelung nachlesen? Vielen Dank.