Liebes Expertenteam,
ist es korrekt, dass Sachbezüge (z.B. Tankgutschein) auch wenn ein Mitarbeiter sie regelmäßig erhält, bei der Berechnung des Entgelts für die Einhaltung der Minijobgrenze nicht einfließen, solange die monatliche 50-€-Freigrenze nicht überschritten wird? Also keine Berücksichtigung solange steuer- und SV-Freiheit gegeben ist?