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  • 01
    Tankgutschein bei Minijob

    Liebes Expertenteam,

    ist es korrekt, dass Sachbezüge (z.B. Tankgutschein) auch wenn ein Mitarbeiter sie regelmäßig erhält, bei der Berechnung des Entgelts für die Einhaltung der Minijobgrenze nicht einfließen, solange die monatliche 50-€-Freigrenze nicht überschritten wird? Also keine Berücksichtigung solange steuer- und SV-Freiheit gegeben ist?

  • 02
    RE: Tankgutschein bei Minijob

    Hallo Sachbearbeiter,
     
    zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers sind kein Arbeitsentgelt, soweit es sich um lohnsteuerfreie Einnahmen handelt. Sie unterliegen damit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
     
    Bei Sachbezügen, für die kein amtlicher Sachbezugswert angesetzt wird (z.B. Tankgutscheine), gilt die monatliche Freigrenze von 50,00 €. Sofern der monatliche Wert des Gutscheins diese Freigrenze nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde, hat dies Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge. Die 50,00 €-Freigrenze kann grundsätzlich auch bei geringfügig entlohnten Mitarbeitern angewandt werden.
     
    Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, erfolgt keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze wird dadurch nicht überschritten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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