Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Tankchips

    Liebes Team,

    wir haben aktuell folgende Fragestellungen:


    Ist es möglich (also fällt unter die Sachbezugsgrenze von 50 € mtl) einen Tankchip des Arbeitgebers zu nutzen (nicht auf den Arbeitnehmer personalisiert) und damit nicht mehr als 50 € zu tanken? Der Arbeitgeber würde den Kassenbon zu seinen Unterlagen nehmen und notieren welcher Mitarbeiter getankt hat. Der Betrag würde dann entsprechend in der Lohnabrechnung berücksichtigt.

    Die Frage zielt darauf ab, ob ein einziger Tankchip, der mehreren Arbeitnehmern nach Bedarf in die Hand gedrückt wird, und auch vom Unternehmer selbst genutzt wird ausreicht (Die Abrechnung mit der Tankstelle erfolgt dann am Monatsende in einer Summe direkt an den Unternehmer.) oder ob es zwingend notwendig ist jedem Arbeitnehmer einen separaten und eigenständigen Chip auszuhändigen.


    Vielen Dank vorab.

    Grüße aus Mittelfranken


     

  • 02
    RE: Tankchips

    Hallo Andrea K.,
     
    Sachzuwendungen in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Zurverfügungstellung von Tankgutscheinen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt werden, unterliegen grds. der Steuerfreiheit und sind ebenfalls beitragsfrei zur Sozialversicherung.
     
    Ob dies auch auf die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise - mittels Weitergabe eines Tankchips - zutrifft, sollte durch das zuständige Finanzamt beurteilt werden.
    Sofern in Ihrem Fall durch das Finanzamt Steuerfreiheit festgestellt wird, hat dies auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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