Liebes Team,
wir haben aktuell folgende Fragestellungen:
Ist es möglich (also fällt unter die Sachbezugsgrenze von 50 € mtl) einen Tankchip des Arbeitgebers zu nutzen (nicht auf den Arbeitnehmer personalisiert) und damit nicht mehr als 50 € zu tanken? Der Arbeitgeber würde den Kassenbon zu seinen Unterlagen nehmen und notieren welcher Mitarbeiter getankt hat. Der Betrag würde dann entsprechend in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Die Frage zielt darauf ab, ob ein einziger Tankchip, der mehreren Arbeitnehmern nach Bedarf in die Hand gedrückt wird, und auch vom Unternehmer selbst genutzt wird ausreicht (Die Abrechnung mit der Tankstelle erfolgt dann am Monatsende in einer Summe direkt an den Unternehmer.) oder ob es zwingend notwendig ist jedem Arbeitnehmer einen separaten und eigenständigen Chip auszuhändigen.
Vielen Dank vorab.
Grüße aus Mittelfranken