Guten Tag,
ein Mitarbeiter unseres Hauses ist durch ein berufsbegleitendes Studium nicht immer die ganze Woche im Haus. Bei z.B. 2 Unitagen / Woche arbeitet er die anderen 3 Tage im Unternehmen entsprechend länger, um seine vertraglich vereinbarten Monatsstunden in Summe erfüllen zu können.
Würde hierbei die 8 bzw. erst recht die 10 Std.-Grenze geknackt ist es in meinen Augen erst einmal ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz §3.
Wie verhält es sich hier mit dem dort benannten 24 Wochen / 6 Monats-Schnitt?
Sind hierfür die vollen Wochen (inkl. frei geplanter "Uni-Tage") zur Berechnung anzusetzen oder muss die Arbeitszeit der tatsächlich absolvierten Arbeitstage (was weniger als 120 in 6 Monaten sind) der letzten 24 Wochen im Durchschnitt wieder passen?