Sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden zum 01.01.2026 unseren Softwareanbieter für die Entgeltabrechnung wechseln. In diesem Zusammenhang möchten wir sicherstellen, dass alle erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherung korrekt und fristgerecht erfolgen.
Bitte teilen Sie uns mit:
1. Welche Meldungen sind zwingend vom bisherigen Gehaltsabrechnungssystem bis zum 31.12.2025 zu übermitteln (z.B. Abmeldungen, Jahresmeldungen, UV-Jahresmeldungen)?
2. Welche Meldungen müssen ab dem 01.01.2026 vom neuen Systemanbieter erfolgen (z.B. Anmeldungen, Beitragsnachweise)?
3. Gibt es besondere Hinweise oder Vorgaben für die Übermittlung im Zusammenhang mit dem Meldegrund "Systemwechsel"?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Raiffeisen-Waren-Markt GmbH