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  • 01
    Systemwechselmeldung 36 nach Unterbrechnungsmeldung 34?

    Liebes Expertenteam,


    eine Frage anhand eines Beispiels.

    Mitarbeiter fällt ins Krankengeld und erhält dadurch eine Unterbrechungsmeldung 34 zum 01.10.

    Wenn der AG einen Systemwechsel des Entgeltabrechnungsprogramms zum 31.12. durchführt, muss der Mitarbeiter dann eine Abmeldung wegen Systemwechsel mit Grund 34 erhalten?

  • 02
    RE: Systemwechselmeldung 36 nach Unterbrechnungsmeldung 34?

    Guten Tag,
     
    ein Wechsel des Entgeltabrechnungssystems gehört nicht zu den meldepflichtigen Tatbeständen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung), so dass die Meldungen mit dem Abgabegrund „36“ bzw. „13“ optional - also wahlweise - übermittelt werden „können“.
     
    Sofern Ihr Abrechnungsprogramm jedoch zwingend eine Ummeldung zur korrekten Abrechnung benötigt, ist die Abmeldung zum Umstellungstag vorzunehmen. Bei einer systembedingten Abmeldung ist der Meldegrund 36 zutreffend. Die Wiederanmeldung mit dem Grund 13 erfolgt dann am Folgetag.
     
    Mit Freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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