Liebes Expertenteam,
eine Frage anhand eines Beispiels.
Mitarbeiter fällt ins Krankengeld und erhält dadurch eine Unterbrechungsmeldung 34 zum 01.10.
Wenn der AG einen Systemwechsel des Entgeltabrechnungsprogramms zum 31.12. durchführt, muss der Mitarbeiter dann eine Abmeldung wegen Systemwechsel mit Grund 34 erhalten?