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  • 01
    Synchronsprecher

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn ein selbständer Moderator und Reporter für einen Tag als Synchronsprecher zur Verfügung steht, ist dies dann SV-pflichtig. Da ja Synchronsprecher eigentlich als unständig Beschäftigte gelten.


    Viele grüße

    Thomas Ruhland

  • 02
    RE: Synchronsprecher

    Hallo Herr Ruhland,
     
    gemäß den grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zum „Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit“ vom 20. März 2019 sind für die Feststellung, ob eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit gegeben ist, die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie zum Zeitpunkt der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit oder beim Zusammentreffen der selbstständigen Tätigkeit mit einer weiteren Erwerbstätigkeit vorliegen, in einer vorausschauenden Betrachtungsweise zu beurteilen. Einen Zeitraum (tageweise, monatsweise oder jahresweise) bei der Prüfung der „hauptberuflichen Selbstständigkeit“ ist gesetzlich nicht festgelegt.
     
    Es ist daher jeweils eine „zukunftsorientierte Gesamtschau“ des Einzelfalls durchzuführen.
     
    Sofern neben einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit eine unständige Beschäftigung von einem Kalendertag ausgeübt wird, kann die unständige Beschäftigung nach unserem Verständnis aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihres zeitlichen Umfangs nicht im Vordergrund stehen und ist daher als nicht berufsmäßig zu beurteilen.
     
    Da eine standardisierte Betrachtungsweise in solchen Fällen nicht möglich ist, wäre es aus unserer Sicht empfehlenswert, einzelfallbezogen eine versicherungsrechtliche Stellungnahme von der einzugsberechtigten Krankenkasse anzufordern. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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