Eine Arbeitnehmerin aus der Schweiz mit A1-Bescheinigung wird als geringfügig Beschäftigte eingestellt.
Sie ist in der der Schweiz krankenversichert.
Wie muss die AN in Deutschland in den SV-Sparten geschlüsselt werden?
Kann unsere Firma ohne Risiko den Vordruck gemäß "Vereinbarung nach Artikel 21 Abs2 der Verordnung NR. 987/09" bestätigen?