Hallo liebes Expertenteam,
wir benötigen wieder Ihre Hilfe.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber Anträge für SVA-Bescheinigungen bei Entsendungen in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen elektronisch über das SV-Meldeportal oder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm stellen.
Auf der Internetseite des Spitzenverband GKV DVKA steht bei:
Beantragung der Bescheinigung über das anzuwendende Recht zu lesen:
Als Nachweis über die weitere Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit kann die Bescheinigung J/D 101 im Falle einer Entsendung in Deutschland bei den folgenden Stellen beantragt werden…
Die DVKA ist eine Abteilung des GKV-Spitzenverbandes. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und ist diesen übergestellt.
Es müsste doch dann die Regelung des DVKA gelten, dass die Meldung bei Entsendung beantragt werden kann, eine Verpflichtung dazu aber nicht besteht.
Wir sind jetzt ein wenig verwirrt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Skadi