Guten Tag,
mich würde interessieren, welche Beitragsbemessungsgrenze bei einem Nachtdienst gilt, der über zwei Kalendertage andauert, z. B. vom 27.3.2025 Beginn 18 Uhr und Ende am Folgetag 28.3.2025 um 6 Uhr morgens? Handelt es sich um zwei Beschäftigungstage (SV-Tage), so dass 2x die tägliche Beitragsbemessungsgrenze gilt?