Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin ist seit 01.09.2023 ausgesteuert und hat ALG bezogen. Es wurde eine Meldung mit Meldegrund 30 erstellt. Das Arbeitsverhältnis bestand fort.
Die Mitarbeiterin hat das Arbeitsverhältnis nun zum 31.05.2025 gekündigt. AU Bescheinigungen wurden bis 29.05.2025 vorgelegt. Für den 30.05. hat sie Urlaub beantragt.
Aufgrund ihres Alters hatte sie Anspruch auf 18 Monate ALG. Dieser Anspruch müsste schon längst erschöpft sein, so dass wir davon ausgehen , dass sie seit geraumer Zeit entweder von Ersparnissen lebt oder Bürgergeld beantragt hat.
Nun soll eine Urlaubsabgeltung gezahlt werden. Meiner meiner nach müssten lediglich 2 SV Tage berücksichtigt werden. ist das korrekt?
Oder müsste nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld (das Datum ist uns nicht bekannt) eine neue Meldung erstellt werden? Falls ja, in welcher Form? Sie war durchgehend krank geschrieben. Eine Rentenbewilligung ist uns nicht bekannt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung