Hallo,
wir haben folgende Fragen
Sachverhalt
Mitarbeiter Vater freiwillig gesetzlich versichert / Vollzeit / JAEG überschritten
Elternzeit 12.08.2025 bis 11.01.2026
12.09.2025 - 11.01.2026 Beschäftigung Teilzeit in Elternzeit mit 4 Tage Woche
Aufgrund der befristeten Arbeitszeitänderung unterschreitet er die JAEG Grenze.
Fragen:
Müssen wir den Mitarbeiter für seine Teilzeit in Elternzeit ab dem 12.09.2025 gesetzlich pflichtig schlüsseln?
Ab dem 11.01.2026 dann wieder freiwillig gesetzlich, wenn die JAEG Grenze 2026 überschritten wird?
Danke!