Expertenforum - SV Schlüssel weiterbesch. Rentner

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  • 01
    SV Schlüssel weiterbesch. Rentner

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    MA bezieht Altersrente für besonders langjährige Versicherte

    Rente beginnt am 01.09.2023

    Ab dem 01.09.2023 wird eine Teilrente gewährt (99,9%)

    MA arbeitet in Teilzeit weiter (keine Mini/Midijob).


    Welcher SV-Schlüssel und welcher Personengruppenschlüssel ist zu erfassen?


    Ab dem 01.05.2025 erreicht der MA das Regelrentenalter.

    MA möcht ab dem 01.05.2025 auch weiterhin in Teilzeit arbeiten (kein Mini/Midijob).

    Welcher SV-Schlüssel und welcher Personengruppenschlüssel ist ab 01.05.2025 zu erfassen?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: SV Schlüssel weiterbesch. Rentner

    Guten Tag,
     
    beschäftigte Arbeitnehmer, die eine Altersrente für langjährig Versicherte (Vollrente) beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind mit der Personengruppe „120“ und der Beitragsgruppe „3111“ zu schlüsseln.
     
    Beziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Lebensalters eintreten. Bei beschäftigten Teil-Rentnern für langjährig Versicherte verbleibt es ab 01.09.2023 in Ihrem Fall somit bei der Personengruppe „101“ und den Beitragsgruppen „1111“.
     
    Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (hier 01.05.2025) ist der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“ anzuwenden.
    Sollte die Rente zu diesem Zeitpunkt in eine Vollrente umgewandelt werden, ist der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“ anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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