Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    SV Schlüssel für Teilrente nach Regelaltersgrenze

    Wir haben einen Mitarbeiter der (Geburtsdatum geb. 29.04.59.) eigentlich am 29. Juni ausgeschieden wäre (Regelalter 66,2) Er bezieht bereits eine Teilrente und ist zur Zeit mit Pers.Gr. 101, und Beitrgr: 1111. geschlüsselt. Nun möchte er bis Dez. 2025 weiter arbeiten. Bleibt die Beitragsgruppe so erhalten oder ist eine Ummeldung erforderlich, z.b. 1121, Pers.101.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    mfg.

  • 02
    RE: SV Schlüssel für Teilrente nach Regelaltersgrenze

    Guten Tag,
     
    die Regelaltersgrenze erreicht Ihr Mitarbeiter mit Geburtsdatum 29.04.1959 zum 01.07.2025. Bis zu diesem Datum ist die Beitragsgruppe „1111“ bei Bezug der Teilrente abzurechnen.
     
    Für versicherungspflichtig Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“.

    Wird die Beschäftigung über den 30.06.2025 hinaus fortgeführt ist die Beitragsgruppe zum 01.07.2025 zu korrigieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.