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  • 01
    SV-Schlüssel bei Vollbeschäftigung und Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter erhält für den Zeitraum 01.11.2024 - 30.11.2024 einen Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen als Vollrente sowie anschließend ab dem 01.12.2024 als gewählte Teilrente.

    Was gibt es hier bei der SV-Schlüsselung zu beachten, bzw. wie lautet der korrekte Schlüssel für den Monat November sowie ab dem 01.12.2024?


    Vielen Dank!


     

  • 02
    RE: SV-Schlüssel bei Vollbeschäftigung und Bezug der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Guten Tag,
     
    Bezieher einer Altersvollrente für Schwerbehinderte werden - da die „allgemeine“ Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Beitragsgruppenschlüssel “3111“ abgerechnet (Personengruppenschlüssel „120“). Mit diesen Werten müsste die An- und Abmeldung für den Monat November 2024 erfolgen.
    Bezieht der Versicherte eine Teilrente wegen Alters, gilt § 50 Absatz 2 SGB V. Es besteht zwar ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld, dies wird jedoch um den Zahlbetrag der Teilrente wegen Alters gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung zuerkannt wird.
     
    Um eine Teilrente handelt es sich, wenn die gesetzliche Altersrente nicht zu 100 % in Anspruch genommen wird, sondern nur anteilig. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 42 SGB VI. Der Rentenbezieher kann frei darüber entscheiden, in welchem Umfang er die Teilrente wählt. Dabei gibt es einen prozentualen Korridor zwischen 10 % und 99,9 % der Vollrente. Teilrenten wegen Alters führen maximal nur zur Kürzung des Krankengeldes (vgl. § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Das Gesetz misst den von Abs. 2 erfassten Leistungen nur Teilsicherungsfunktion zu; sie führen daher nicht zum Wegfall des Krankengeldes, es ist evtl. „nur“ um den Zahlbetrag der Leistung zu vermindern.

    Ab 01.12.2024 erfolgt die Anmeldung wieder mit den Beitragsgruppen 1111 und der Personengruppe 101. Bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze erreicht, sind die Beitragsgruppen „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“ korrekt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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