Sehr geehrte Damen und Herren,
eine unserer Leitungen ist hauptberuflich selbstständig und bei uns mit 13 Wochenstunden außertariflich beschäftigt. Seit dem 01.09.2025 erhält die Beschäftigte eine Regelaltersrente über die Deutsche Rentenversicherung. Ab dem 01.03.2026 erhält Sie jedoch erst die Regealtersrente aus der Baden-Würtembergischen Ärzteversorgung, da hier die Altersgrenzen anders sind. Die Rente aus der DRV entstand aus anrechenbaren ausländischen Vorbeschäftigungen ohne ärztliche Tätigkeiten in Deutschland. Daher unsere Frage, ob bereits ab 01.09.2025 der SV-Schlüssel 0320 verwendet werden muss oder bis zum 28.02.2026 der SV-Schlüssel 0129 bleibt?
Im Voraus vielen Dank!